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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2005 - L 11 (16) KR 46/02   

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https://dejure.org/2005,21250
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2005 - L 11 (16) KR 46/02 (https://dejure.org/2005,21250)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.03.2005 - L 11 (16) KR 46/02 (https://dejure.org/2005,21250)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. März 2005 - L 11 (16) KR 46/02 (https://dejure.org/2005,21250)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 17/97 R

    Technischer Verbesserungsvorschlag - Arbeitnehmererfindung - Prämie -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2005 - L 11 (16) KR 46/02
    Demgemäß hat das Bundessozialgericht (BSG, Urteile vom 03.02.1994, Aktenzeichen: 12 RK 18/93, SozR 3-2400 § 14 SGB IV Nr. 8 und vom 26.03.1998, Aktenzeichen: B 12 KR 17/97 R, SozR 3-2400 § 14 SGB IV Nr. 15) Einnahmen als im Zusammenhang mit einer Beschäftigung erzielt und damit als Arbeitsentgelt angesehen, die den Versicherten aus einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen eines sogenannten einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses zufließen.

    Es reicht vielmehr aus, dass die selbständige Tätigkeit aufgrund der im Rahmen der abhängigen Beschäftigung gewonnen Kenntnisse ausgeübt wird und der Arbeitgeber hieraus Nutzen zieht (BSG, Urteil v. 26.03.1998, Aktenzeichen: B 12 KR 17/97 R, SozR 3-2400 § 14 SGB IV Nr. 15).

  • BFH, 22.11.1996 - VI R 59/96

    Prämien sind für Zeitungsausträger kein Arbeitslohn, sondern Einnahmen aus

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2005 - L 11 (16) KR 46/02
    Dies entsprach der Übung der Klägerin, nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 22.11.1996 - VI R 59/96 - BFHE 181, 488 entschieden hatte, dass Prämien für die Werbung neuer Abonnenten an Zeitungsausträger kein Arbeitslohn im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) seien.

    Die Annahme der Sozialversicherungspflicht der Prämien für die Werbung neuer Abonnenten wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Tätigkeit der Beigeladenen zu 1) die vom BFH (Urteil v. 22.11.1996), Aktenzeichen: 6 R 59/96, BFHE 181, 488) aufgestellten Voraussetzungen erfüllt.

  • BSG, 15.02.1989 - 12 RK 34/87

    Beitragspflicht von Vergütungen von Zeitungsausträgern für die Werbung neuer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2005 - L 11 (16) KR 46/02
    In der mündlichen Verhandlung ist ausführtlich erörtert worden, dass der vorliegende Sachverhalt gerade mit dem der Entscheidung des BSG vom 15.02.1989 - 12 RK 34/87 - SozR 2200 § 165 Nr. 95 zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar ist.
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 18/93

    Arbeitsentgelt - Notariatsangestellter als Auflassungsbevollmächtigter -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2005 - L 11 (16) KR 46/02
    Demgemäß hat das Bundessozialgericht (BSG, Urteile vom 03.02.1994, Aktenzeichen: 12 RK 18/93, SozR 3-2400 § 14 SGB IV Nr. 8 und vom 26.03.1998, Aktenzeichen: B 12 KR 17/97 R, SozR 3-2400 § 14 SGB IV Nr. 15) Einnahmen als im Zusammenhang mit einer Beschäftigung erzielt und damit als Arbeitsentgelt angesehen, die den Versicherten aus einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen eines sogenannten einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses zufließen.
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